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Heilpraxis | Vergütung und Erstattung
VERGÜTUNG & ERSTATTUNG

HEILPRAXIS

WIE LANGE DAUERT EINE BEHANDLUNG UND WIE HOCH SIND DIE KOSTEN?

 

Ein Termin dauert ca. 50 Minuten und die Kosten liegen bei 98 €

Ein Ersttermin besteht aus Anamnesegespräch mit Aufnahme ihrer Gesundheitshistorie und anschließender Behandlung. Ein Folgetermin besteht aus Re-Befund und Behandlung.

WERDEN DIE BEHANDLUNGSKOSTEN VON MEINER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?

Als Heilpraktikerin rechne ich mein Honorar gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.

Die Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen, jedoch kann die Höhe der Übernahme je nach vereinbartem Tarif variieren. Informieren Sie sich gerne vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung und teilen Sie mir mit, wie Sie versichert sind.

Leider gehören Heilpraktiker-Leistungen nicht zum Standard-Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Fragen Sie trotzdem gerne bei Ihrer Versicherung nach, welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen. 

Sollten Sie in Erwägung ziehen, häufiger heilpraktische Leistungen in Anspruch zu nehmen, bietet es sich an, über eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung nachzudenken. Hier gibt es mittlerweile viele Angebote unterschiedlicher Versicherungen, über die sich Ihr Kostenanteil reduzieren lässt.

RECHNUNGSSTELLUNG UND BEZAHLUNG:

Sie erhalten von mir eine Rechnung mit Ihrer Diagnose und entsprechender Angabe der Ziffern aus dem GebüH-Verzeichnis, die Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Ich weise freundlich darauf hin, dass der Rechnungsbetrag unabhängig von der Erstattung Ihrer Krankenkasse in voller Höhe zu begleichen ist. Wenn es Ihnen möglich ist, bitte ich Sie, die Bezahlung vor Ort per EC-Karte zu tätigen.

TERMINABSAGEN:

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei verspäteter oder versäumter Absage behalte ich mir gemäß § 615 BGB vor, eine Ausfallgebühr zu berechnen, sollte ich den Termin nicht anderweitig belegen können. Diese wird Ihnen privat in Rechnung gestellt und nicht von den Krankenkassen übernommen.

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